De-Minimis Förderprogramm

Antragsfrist: 09.01. - 02.10.2023

Sichern Sie sich Geld vom Staat für Ihren Lkw-Fuhrpark.

Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten erhalten:

  • fahrzeugbezogene Maßnahmen (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
  • personenbezogene Maßnahmen (z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung)
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen)

Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für fahrzeugbezogene als auch personenbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung – und das pro Fahrzeug mit bis zu 2.000 Euro. Die jährliche Gesamtfördersumme pro Unternehmen liegt bei maximal 33.000 Euro.

Der Zuwendungshöchstbetrag berechnet sich wie folgt: Anzahl der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge x Fördersatz (bis zu 2.000 Euro je Fahrzeug)

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So einfach geht es.

De-Minimis Förderung beantragen

Über das eService-Portal des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) stellen Sie einfach und bequem Ihren Förderantrag.

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Freigabe der Förderung

Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid von bis zu 2.000 EUR/Fahrzeug. Die jährliche Gesamtfördersumme pro Unternehmen liegt bei maximal 33.000 Euro.

Maßnahme umsetzen

Wichtig: Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Antrages beim Bundesamt nicht begonnen worden sein! Die von Ihnen beantragte Maßnahme muss innerhalb von 3 Monaten in das jeweilige Fahrzeug eingebaut.

Einreichung der Maßnahme

Reichen Sie die Rechnung zu den beantragten Maßnahmen beim BAG ein und erhalten Sie im Nachgang bis zu 2.000 EUR/Fahrzeug.

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FAQ zum De-Minimis Förderprogramm

Was ist De-minimis?

Nahezu aus allen Wirtschaftsbereichen können Unternehmen unter Einhaltung der Regelarien des BAG innerhalb die jährliche Gesamtfördersumme pro Unternehmen eine Fördersumme von maximal 33.000 Euro beantragen.

Wer ist förderfähig?

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind.

De-Minimis - Was wird gefördert?

Maßnahmen die der Sicherheit im Straßengüterverkehr oder zum Schutz der Umwelt dienen, z.B. Fahrerassistenzsysteme, Kommunikationslösungen oder Produkte zur ergonomischen Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes.

Weitere Informationen

Ihr Ansprechpartner

Christoph Benda

Straubing | Firmenzentrale, Plattling, Passau | Service, Vilshofen

Service- und Teile-Außendienst

Tel.: +49 9421 7307-810

Fax: +49 9421 7307-910

Ansprechpartner für: Fuso Service, LKW Service, LKW Teile, PKW Service, PKW Teile, Transporter Service, Transporter Teile, Vans Service, Vans Teile

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Dominik Staudacher

Cham, Regen

Service- und Teile-Außendienst

Tel.: +49 9971 39290-0

Mobil: +49 175 2769502

Fax: +49 9971 39290-960

Ansprechpartner für: LKW Service, LKW Teile, PKW Service, PKW Teile, Transporter Service, Transporter Teile, Unimog, Vans Service, Vans Teile

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