Förderprogramm 'Umweltschutz und Sicherheit' 2024

Mercedes-Benz Trucks Original-Zubehör und Nachrüstungen | Antragsfrist: 05.02.-31.05.2024

GELD VOM STAAT FÜR IHREN FUHRPARK.

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert im Rahmen des Förderprogramms „Umweltschutz und Sicherheit“ 2024 (vormals De-Minimis) Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und des Umweltschutzes durchführen. Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der Richtlinie „Umweltschutz und Sicherheit“ gelten Kraftfahrzeuge mit Bestimmung für den Güterkraftverkehr und zulässigem Gesamtgewicht von mindestens 7.500 kg.

ALLGEMEINE HINWEISE ZUM FÖRDERPROGRAMM „UMWELTSCHUTZ UND SICHERHEIT“ MIT ANTRAGSFRIST 05.02.2024 - 31.05.2024

  • fahrzeugbezogene Maßnahmen (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen)

Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für fahrzeugbezogene als auch Maßnahmen zur Effizienzsteigerung – und das pro berücksichtigungsfähigem Fahrzeug mit bis zu 2.000 Euro. Die jährliche Gesamtfördersumme pro Unternehmen liegt bei maximal 33.000 Euro.

Der Zuwendungshöchstbetrag berechnet sich wie folgt: Anzahl der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge x Fördersatz (bis zu 2.000 Euro je Fahrzeug)

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So einfach geht es.

De-Minimis Förderung beantragen

Über das eService-Portal des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) stellen Sie einfach und bequem Ihren Förderantrag.

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Freigabe der Förderung

Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid von bis zu 2.000 EUR/Fahrzeug. Die jährliche Gesamtfördersumme pro Unternehmen liegt bei maximal 33.000 Euro.

Maßnahme umsetzen

Wichtig: Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Antrages beim Bundesamt nicht begonnen worden sein! Die von Ihnen beantragte Maßnahme muss innerhalb von 3 Monaten in das jeweilige Fahrzeug eingebaut.

Einreichung der Maßnahme

Reichen Sie die Rechnung zu den beantragten Maßnahmen beim BAG ein und erhalten Sie im Nachgang bis zu 2.000 EUR/Fahrzeug.

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FAQ zum De-Minimis Förderprogramm

Was beinhaltet das Förderprogramm?

Nahezu aus allen Wirtschaftsbereichen können Unternehmen unter Einhaltung der Regelarien des BAG innerhalb die jährliche Gesamtfördersumme pro Unternehmen eine Fördersumme von maximal 33.000 Euro beantragen.

Wer ist förderfähig?

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind.

Was wird gefördert?

Maßnahmen die der Sicherheit im Straßengüterverkehr oder zum Schutz der Umwelt dienen, z.B. Fahrerassistenzsysteme, Kommunikationslösungen oder Produkte zur ergonomischen Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes.

 

Weitere Informationen*

 

* Sie werden auf eine externe Internetseite weitergeleitet.

 

Ihre Ansprechpartner

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