Hinweisgeberschutzgesetz
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG regelt der Gesetzgeber den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen). Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind. Wir kommen unserer Verantwortung nach und geben Ihnen die Möglichkeit Ihren Hinweis anonym über unsere Meldeplattform zu melden.