Dienstwagenbesteuerung für Ihr Elektroauto oder Plug-In-Hybrid Fahrzeug

Wissenswertes zur Versteuerung des 'geldwerten Vorteils' von Dienstfahrzeugen.

Stand: 20.12.2023 | Alle Angaben ohne Gewähr.

[EQC 400 4MATIC | Stromverbrauch gesamt, kombiniert: 21,7 - 21,5 kWh/100 km; CO₂-Emissionen gesamt, kombiniert: 0 g/km; Elektrische Reichweite (EAER): 429 - 433 km ²]

Elektroauto und Plug-In-Hybrid-Fahrzeug Dienstwagenfahrer profitieren von verminderten Besteuerungssätzen.

Elektro- und Hybridautos sorgen für bessere Luft und tragen zur Reduzierung der CO2-Belastungen bei. In diesem Rahmen senkte die Bundesregierung die Steuern für E-Dienstwagen weiter.

Die wichtigsten Fakten:

  • Reine Elektroautos (BEVs) sind in der Dienstwagenbesteuerung meist günstiger als Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEVs).
  • Bei der Privatnutzung von BEVs mit einem Bruttolistenpreis unter 60.000 EUR müssen monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.
  • Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis über 60.000 EUR: 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises müssen monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden.
  • Für Hybridfahrzeuge gilt, dass monatlich 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen.
  • Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung der Plug-in-Hybride sind mindestens 40 Kilometer elektrische Reichweite (ab 2022: 60 Kilometer; ab 2025: 80 Kilometer) oder maximal 50 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer.
  • Die Neuregelungen gelten für Erstzulassungen vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2030.

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Fragen und Antworten zur Besteuerung von Elektro-Dienstwagen.

Wann tritt die 1 % Regelung bei Dienstwagennutzer in Kraft.

Die 1-Prozent-Regelung besagt, dass jeden Monat 1 Prozent des Bruttolistenpreises eines Firmenfahrzeugs als geldwerter Vorteil vom Arbeitnehmer versteuert werden muss. Der geldwerte Vorteil wird in der Regel im Rahmen der monatlichen Gehaltsabrechnung des Dienstwagennutzers berücksichtigt und dem steuer- und sozialversicherungspflichtige Gehalt hinzugerechnet.

0,5 oder 0,25 %? Wann gelten die verminderten Dienstwagenbesteuerungssätze?

Bei Nutzung eines Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 EUR als Dienstwagen kommt der verminderte Besteuerungssatz von monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil zum Tragen. Für Hybrid-, sowie Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis über 60.000 EUR müssen 0,5 Prozent des Bruttolistenpreis als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Wann muss ein Dienstwagen steuerliche berücksichtigt werden?

Sobald das Dienstfahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden kann, fällt für diese Fahrten ein geldwerter Vorteil an. Die unentgeltliche Überlassung des Dienstfahrzeugs für private Zwecke wird vom Fiskus als Sachzuwendung angesehen und ist somit einkommensteuerlich zu berücksichtigen.

Fahrtenbuch oder 1 % Regelung?

Für die Besteuerung von Dienstfahrzeugen bietet der Fiskus zwei Methoden an: zum einem die 1-Prozent-Regel oder das Führen eines Fahrtenbuchs. Bei der 1-Prozent-Regel erfolgt eine pauschale Berechnung der Steuerlast (über den Bruttolistenpreis des Autos zum Zeitpunkt der Erstzulassung). Ein Fahrtenbuch hingegen ermittelt die tatsächlichen Kosten (und damit den konkreten geldwerten Vorteil), indem alle Dienst- und Privatfahrten mit Kilometerangaben und weiteren anfallenden Ausgaben detailliert protokolliert werden. Welche Lösung vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gewählt wird, hängt von der tatsächlichen Nutzung des Dienstwagens ab.

Welche weitere Lösungen gibt es für Unternehmen?

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² Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um „WLTP-CO₂-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage VO 683/2008/ EG ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattungen. Ab Januar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dafür zu sorgen, dass für neue Pkw, die ausgestellt bzw. zum Kauf oder zum Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP geworben wird. An der Novellierung der deutschen Pkw-EnVKV, durch die diese Verpflichtungen im deutschen Recht umgesetzt werden sollen, wird derzeit gearbeitet; ihre Fertigstellung verzögert sich allerdings. Für eine Reihe von Neufahrzeugen stehen keine NEFZ-Werte mehr zur Verfügung und können daher nicht mehr angegeben werden. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es daher sinnvoll, über die realitätsnäheren WLTP-Werte informiert zu werden.